Kategorie: Neuigkeiten (Seite 3 von 9)

11. April – Coronafälle in Bempflingen

Stand 11.04.2020, 08:40 Uhr

Bestätigte Infektionen:                  10
Todesfälle:                                                4
Quarantäne als Kontaktpers.:     22 
davon noch aktuell laufende:       7 
Genesen:                                                    2

Allgemeinverfügung des LRA Esslingen vom 08.04.2020 für Quarantänefälle

Aufgrund der weiter steigenden Anzahl der Quarantänefälle hat das Landratsamt Esslingen eine Allgemeinverfügung erlassen. Dies bedeutet, dass künftig nicht mehr jeder Quarantänefall eine Einzelverfügung erhält, sondern in diesen Fällen die Allgemeinverfügung gilt. Um Beachtung wird gebeten.

Zur Allgemeinverfügung dem Link folgen:

https://www.bempflingen.de/fileadmin/Dateien/Webseite/Bilder/Aktuelle_Mitteilungen/Dateien_Corona/08.04.2020_Allgemeinverfügung_Absonderung.pdf

9. April – Coronafälle in Bempflingen

Stand 09.04.2020, 12:00 Uhr


Bestätigte Infektionen:                  10
Todesfälle:                                                  4
Quarantäne als Kontaktpers.:     21
davon noch aktuell laufende:       11
Genesen:                                                    2

Aktuelles der Gemeinde Bempflingen zum Thema Corona

8. April – Corona – Status quo

Liebe Bempflingerinnen und Bempflinger,

nachdem wir inzwischen ebenfalls Todesfälle von an Covid-19 erkrankten Mitmenschen in Bempflingen zu beklagen haben, ist es mir sehr wichtig, Ihnen über unsere Homepage tagesaktuelle Zahlen über den Verlauf der Erkrankungen in Bempflingen und Kleinbettlingen zu übermitteln. Dies dient auch dazu, etwaigen Gerüchten vorzubeugen.  Die übermittelten Zahlen stammen größtenteils vom Krisenstab des Landkreises Esslingen, mit dem wir regelmäßig in Kontakt sind.

Stand 8.4.2020, 8 Uhr:

bestätigte Covid-19 Infektionen               7
Todesfälle                                                                 3
Quarantäne als Kontaktperson insg       23
davon noch aktuell laufende                       10
Genesen                                                                   2

Was Sie für sich und uns alle tun müssen!

1.   Halten Sie sich streng an die vom Gesundheitsamt mündlich ausgesprochenen und von der Ortpolizeibehörde (Rathaus) schriftlich bestätigten Quarantänen. Diese werden polizeilich überwacht und Verstöße geahndet.

2.   Wenn Sie Kontaktperson sind, melden Sie unbedingt vollständig und wahrheitsgemäß alle abgefragten Kontakte! Das kann lebenswichtig sein. Unwahre oder unvollständige Angaben führen dazu, dass sich das Virus weiter unbemerkt verbreiten kann.

3.   Auch wenn für Sie keine Quarantäne angeordnet wurde, halten Sie sich an die geltenden Ausgangsbeschränkungen. Vorrang vor allem anderen hat: „Bleiben Sie zu Hause, wenn keine zwingende Notwendigkeit besteht, das Haus oder die Wohnung zu verlassen!“ Vermeiden Sie persönliche Kontakte – auch innerhalb der Familien! Denken Sie daran, es kann Leben retten!

4.   Beachten Sie weiterhin die Hygieneempfehlungen! Sie schützen sich und andere damit.

Die aktuelle Situation hinterlässt viele von uns mit einem Gefühl der Ohnmacht. So ist es aber nicht. Wir bleiben wo immer es geht weiter aktiv. Was wir in diesem Sinne für Sie tun können, haben wir im Folgenden für Sie zusammengestellt.

Was wir für Sie tun können!

1.       Wir informieren Sie offen, transparent (unter Berücksichtigung des Datenschutzes) und tagesaktuell auf unserer Homepage. Nichtwissen produziert Angst und schürt Gerüchte. Das brauchen wir am allerwenigsten. 

2.   Der Krisenstab in Bempflingen wird tagesaktuell von mir informiert. Wir bewerten die Lage und suchen nach passenden Lösungen für anstehende Probleme.

3.   Alle Maßnahmen sind erforderlichenfalls mit dem Landratsamt und Gesundheitsamt abgestimmt.

4.   Das Rathaus ist mit Krisenbesetzung für Sie da. Zur Sicherheit haben wir zwei unabhängig arbeitende Teams gebildet, so dass im Falle eines Ausfalls das jeweils andere Team arbeiten kann. Damit ist die Handlungsfähigkeit der Gemeindeverwaltung sichergestellt. Sie erreichen das Rathaus zu den üblichen Zeiten telefonisch unter 9383-0 oder per E-Mail unter rathaus@bempflingen.de.

5.   Der Krisenmodus gilt auch für den Bauhof und damit den Wassermeister. So ist auch hier beim Ausfall eines Rumpfteams das andere weiterhin einsatzbereit und die Versorgung gesichert.

6.   Wir bieten nach wie vor eine Notbetreuung für Kinder von Eltern in strukturrelevanten Betrieben an. Unsere Erzieherinnen und BOB-Betreuerinnen leisten hier trotz belastender Situationen Großartiges.

7.   Wir sammeln Hilfsangebote zentral auf dem Rathaus und vermitteln diese an die Hilfesuchenden. Melden Sie sich, wenn Sie einen Bedarf haben.

8.   Unsere Freiwillige Feuerwehr ist, wie die anderen Rettungsorganisationen auch, stets bereit zur Hilfeleistung und auch auf entsprechende Einsätze, soweit möglich, vorbereitet. 

9.   Wir kümmern uns um alle Einzelfälle, die bei uns ankommen, mit allem was uns zur Verfügung steht.

10. Ich bin persönlich für Sie erreichbar: Während der üblichen Dienstzeiten über die zentrale Rathausnummer 9383-0 oder während der Feiertage unter meiner privaten Telefonnummer 07123/956 12 42.

Wir stehen zusammen!

Bleiben Sie daheim und bleiben Sie gesund! Das wünsche ich Ihnen allen auch im Namen der Gemeindeverwaltung, des Gemeinderats sowie des Krisenstabes.

Ihr

Bernd Welser

Bürgermeister 

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Liebe Bempflingerinnen und Bempflinger,

Besonnenheit – Ernsthaftigkeit – Solidarität – Wertschätzung – Hilfe – Dankbarkeit

sind die Stichworte, die derzeit mit Blick auf unser Bempflingen in der Corona-Krise im Mittelpunkt stehen.

Ich darf Ihnen zunächst Danke sagen, mit welcher Besonnenheit hier in Bempflingen mit der Krise und den vielfältigen – auch drastischen- Einschränkungen umgegangen wird. Daheim bleiben kann Leben retten!

Nicht verschweigen will ich, dass wir auch in Bempflingen Menschen haben, die an Covid-19 erkrankt sind. Auch jüngere Leute sind dabei. Die Kontaktpersonen werden vom Gesundheitsamt ermittelt und sind informiert. Die Krankheitsverläufe sind unterschiedlich und zum Teil sehr schwer. Leider haben auch wir Todesfälle zu beklagen. Ich denke an alle Erkrankten und wünsche Ihnen leichte Verläufe sowie eine schnelle Genesung. Allen Menschen in Quarantäne wünsche ich viel Geduld und hoffe, dass Sie gesund bleiben. All jenen, die einen lieben Menschen verloren haben, wünsche ich Trost in ihrer Trauer. Sie sind nicht alleine!

Danke sagen will ich all denen, die in den letzten Tagen bei uns gemeldet haben, um ihre Hilfe anzubieten. Es ist ein großartiges Zeichen von Solidarität in unserer Gemeinde. Wir halten zusammen – ist die Kernbotschaft.

Wenn Sie selbst Hilfe brauchen oder jemand kennen, der Hilfe braucht, scheuen Sie sich nicht auf dem Rathaus anzurufen Telefonnummer:9383-0. Sie können auch rund um die Uhr eine Mail schreiben an die Adresse rathaus(@)bempflingen.de.

Danken möchte ich an dieser Stelle auch allen, die täglich in den verschiedensten Bereichen für uns da sind.

Und nicht zuletzt: Nutzen Sie bitte die Angebote der Unternehmer vor Ort. Kaufen Sie in Bempflingen ein, was immer möglich ist. Nutzen Sie die Lieferdienste und Angebote der örtlichen Unternehmer, Einzelhändler und Gastronomen. Sie helfen Ihnen damit durch diese schwere Zeit!

Wir lassen Sie nicht alleine! Bleiben Sie gesund!

Ihr

Bernd Welser

Bürgermeister

Weitere Infos der Gemeinde Bempflingen zum Thema Corona: https://www.bempflingen.de/index.php?id=174

Besprechung von Bundeskanzlerin Merkel mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zum Coronavirus

Die rasante Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in den vergangenen Tagen in Deutschland ist besorgniserregend. Wir müssen alles dafür tun, um einen unkontrollierten Anstieg der Fallzahlen zu verhindern und unser Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten. Dafür ist die Reduzierung von Kontakten entscheidend.

Bund und Länder verständigen sich auf eine Erweiterung der am 12. März beschlossenen Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte:
 

  1. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
     
  2. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter I. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
     
  3. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
     
  4. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.
     
  5. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Landinakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.
     
  6. Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
     
  7. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.
     
  8. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es  wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.
     
  9. Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.

Stand der Information: 22.03.2020; 17:30 Uhr

Quelle: Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/besprechung-von-bundeskanzlerin-merkel-mit-den-regierungschefinnen-und-regierungschefs-der-laender-zum-coronavirus-1733266

Coronavirus in Deutschland

Bund-Länder-VereinbarungLeitlinien gegen Ausbreitung des Coronavirus

Bund und Länder gehen gemeinsam gegen eine weitere Ausbreitung des Cornavirus vor. Sie haben Leitlinien zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich vereinbart. So sollen Einzelhandel-Verkaufsstellen, Theater, Museen und Sporteinrichtungen vorerst geschlossen werden. Der Lebensmittelhandel, Apotheken und Tankstellen werden nicht eingeschränkt.

Die Bundesregierung und die Regierungschefinnen und -chefs der Bundesländer haben angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland eine Vereinbarung getroffen. Sie beschlossen am Montag Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich. “Wir brauchen einschneidende Maßnahmen, um das Infektionsgeschehen zu verlangsamen”, erklärte Bundeskanzlerin Angela Merkel.

Was bleibt geöffnet?

Ausdrücklich nicht geschlossen wird der Einzelhandel für Lebensmittel. Auch Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Banken, Lieferdienste, Poststellen und weitere Einrichtungen sollen geöffnet bleiben. Dies erfolgt unter Auflagen zur Hygiene, außerdem soll der Zutritt gesteuert und Warteschlangen vermieden werden.

Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesen bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet.

Was ist zu schließen?

Für den Publikumsverkehr zu schließen sind nach der Vereinbarung von Bund und Ländern Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen. Darüber hinaus sollen Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks sowie Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen) den Betrieb einstellen. Auch Sporteinrichtungen, Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder, Spielplätze und sonstige Einzelhandel-Verkaufsstellen sind betroffen. 

Welche sonstigen Beschränkungen gelten?

Restaurants sollen spätestens um 18 Uhr geschlossen werden. Es gelten Auflagen, um das Risiko einer Verbreitung des Coronavirus zu minimieren, etwa durch Abstandsregelung für die Tische oder eine Reglementierung der Besucherzahl. Übernachtungsangebote dürfen nicht mehr zu touristischen Zwecken verwendet werden. Besuche unter anderem in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sollen beschänkt werden.

Stand: Montag, 16. März 2020

Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/leitlinien-bund-laender-1731000

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